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Was ist abgesichert?

Krankheit, Arbeitsplatzwechsel oder Schwangerschaft – Viele Gründe können Ihren Reiseantritt verhindern. In diesen Fällen springt die Reiserücktrittsversicherung zum Beispiel ein: 

  • unerwartete schwere Erkrankung, Corona oder Tod

  • unerwartete Organspende

  • Verlust oder Wechsel des Arbeitsplatzes

  • Beginn einer Ausbildung nach der Schulzeit

  • Schwangerschaft oder plötzliche Adoption eines Kindes

kein Selbstbehalt 100% Auszahlung durch die Versicherung bei Schadensfall*

*Bei der Versicherung für eine Reise müssen Sie nur bei ambulant behandelten Erkrankungen einen Selbstbehalt in Höhe von 20% (mindestens 25 Euro pro versicherter Person) zahlen.


 

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